Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) – Was ist das?
Die Einheit der Kirchen zu suchen und sichtbar zu machen, das ist das Ziel der ökumenischen Bewegung.
Die ersten überkonfessionellen Zusammenschlüsse mit diesem Ziel entstanden bereits im vorigen Jahrhundert. Es dauerte jedoch lange, bis die Mauern zwischen den einzelnen Kirchen und Konfessionen durchlässiger und die überkommenen Vorurteile abgebaut wurden.
Am 10. März 1948 schlossen sich die Evangelische Kirche in Deutschland, fünf Freikirchen und die Alt-katholische Kirche zur „Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Deutschland“ zusammen. 1974 traten ihr die Römisch-katholische Kirche (Verband der Diözesen Deutschlands) und die Griechisch-orthodoxe Metropolie von Deutschland bei.
Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur ACK ist die Anerkennung ihrer Grundlage:
Die Kirchen „... bekennen den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten darum, gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ (§ 1 der Satzung).
Inzwischen gibt es eine große Anzahl Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen, sie sind organisiert auf Bundes- und Länderebene, aber auch in Städten und Landkreisen. In der Bundesrepublik Deutschland gehören 15 Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen an, davon 10 im Status von Vollmitgliedern und 5 Gastmitglieder. Der ACK UE gehören sieben Kirchen bzw. Freikirchen an.
Ihrer Satzung entsprechend bemühen sie sich, das Kennenlernen der Kirchen untereinander zu fördern, sich gegenseitig zu achten, das theologische Gespräch zu fördern und die ökumenischen Beziehungen zu vertiefen. Nach außen hin will die ACK UE in christlicher Verantwortung zusammenwirken und gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit vertreten.