Die Kirchenkreissynode (KKS) ist das „Parlament“ des Kirchenkreises. Sie besteht z. Zt. aus 68 Mitgliedern. Die meisten werden von den Gemeinden als Delegierte benannt. Bis zu 10 Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand (KKV) berufen. Außerdem gehören der Propst/die Pröpstin und die im Kirchenkreis wohnenden Mitglieder der Landessynode der KKS an. Die Amtszeit der KKS beträgt 6 Jahre.
Ihre Mitglieder wählen aus ihrer Mitte das Präsidium der Kirchenkreissynode (KKS-Präsidium) und den Kirchenkreisvorstand (KKV). Das KKS-Präsidium bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Die/der Vorsitzende nimmt regelmäßig an den Sitzungen des KKV teil.
Die KKS tritt drei- bis viermal jährlich zusammen und berät und beschließt u. a. übergemeindliche Angelegenheiten im Kirchenkreis, den Haushalts- und den Stellenplan und stellt Grundsätze für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf. Sie nimmt die Jahresrechnung ab und nimmt die Berichte des Propstes/der Pröpstin und des KKV entgegen. Für bestimmte Aufgaben richtet die KKS Ausschüsse ein (s. u.).