Die Propstei (lat.: praepositura = Amt eines/einer Vorgesetzten) bezeichnet den Amtsbereich oder auch den Dienst- bzw. Wohnsitz eines Propstes (praepositus). Dieser Titel stammt noch aus katholischer Zeit und bezeichnete ursprünglich den (männlichen) Vorgesetzten z. B. einer Ordensgemeinschaft oder eines Dom- oder Stiftskapitels.
Die weibliche Form „Pröpstin“ ist erst gebräuchlich, seit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch ordinierte Frauen in der evangelischen Kirche leitende Ämter bekleiden können.
In einigen Evangelichen Landeskirchen - wie der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers - ist der Begriff „Propstei“ gleichbedeutend mit „Superintendentur“, der Verwaltungsebene eines Kirchenkreises. Ein Kirchenkreis besteht wiederum aus mehreren Kirchengemeinden.
Die Aufgaben der Pröpstin sind also die einer Superintendentin: Sie führt die geistliche und rechtliche Aufsicht über alle Pfarrstellen und alle bei der Kirche Angestellten im Kirchenkreis sowie über die Kirchenvorstände und das Kirchenkreisamt.
Sie führt den Vorsitz im Kirchenkreisvorstand und ist von Amts wegen Mitglied der Kirchenkreissynode. Die Pröpstin ist – neben dem Bürgermeister der Stadt Uelzen – Stiftsinspektorin der 1420 errichteten Heiligen-Geist-Stiftung, Inspektorin des Nork- und Platenmeisterschen Lehens von 1485, des Pohlmannschen Legats von 1742 sowie des Johannislehens von 1376.
Die Pröpstin vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit und gegenüber Stadt, Samtgemeinden und Landkreis. Ihr Amt ist mit der I. Pfarrstelle an St. Marien verbunden.
Der heutige Dienstbezirk der Pröpstin umfasst die ehemaligen Superintendenturen Ebstorf, Bevensen und Uelzen und ist fast identisch mit dem Landkreis Uelzen. Zu ihm gehören rund 50.000 evangelisch-lutherische Christen in 26 Kirchengemeinden.
Der Dienstsitz der Pröpstin ist die um 1300 erbaute Propstei gegenüber dem Turm der St.-Marien-Kirche. Ihr gotischer Treppengiebel überstand die Zerstörung des Gebäudes 1646 durch Brand und 1945 durch Kriegseinwirkung.