Kirche(n) im Wandel

Nachricht Ev.-luth. Kirchenkreis Uelzen, 31. Juli 2024

Der Zukunftsprozess Gebäude im Kirchenkreis Uelzen

In der Zeitung  und auch im Internet war schon davon zu lesen: Die Kirche ist auf der Suche nach neuen Wegen, um ihre Gebäude – insbesondere die Kirchen und Kapellen – erhalten zu können. Dazu werden auf Vorgabe der Landeskirche jetzt alle Kirchen und Kapellen in vier Kategorien eingeteilt. Von diesen Kategorien A – D hängt es ab, in welcher Weise die Erhaltung der jeweiligen Gebäude zukünftig finanziell unterstützt werden kann. Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.

Wieso kommt dieser Prozess jetzt?

Die Landeskirche erwartet in den kommenden Jahren deutlich sinkende finanzielle Einnahmen. Die Menge ihrer zahlenden Mitglieder nimmt ab. Das liegt zum einen an Austritten, zum anderen daran, dass Kinder später getauft werden. Zum dritten gehen die Babyboomer allmählich in den Ruhestand, was ebenfalls zu weniger Kirchensteuern führt.

Wenn die Landeskirche weniger Mittel einnimmt, kann sie weniger an Kirchenkreise und Gemeinden ausschütten. Das gilt auch für die Baumittel. Eine Hochrechnung hat ergeben, dass dem Kirchenkreis Uelzen bis 2035 nur etwa ein Drittel des Betrags zur Verfügung stehen wird, den er an sich bräuchte, um die Gebäude so zu erhalten wie bisher.

Damit am Ende nicht die Statik darüber entscheidet, welche Kirchen und Kapellen erhalten bleiben, ist es notwendig, sich jetzt Gedanken zu machen. Die Landeskirche hat deshalb alle Kirchenkreise aufgefordert, sogenannte „Gebäudebedarfspläne Kirchen“ vorzulegen. Darin sollen alle Sakralgebäude (Kirchen und Kapellen) in vier Kategorien eingeteilt werden.

Was bedeuten die Kategorien für die Kirch- und Kapellengebäude?

Von der Kategorie eines Gebäudes hängen zukünftig zwei Dinge ab: zum einen, in welchem Maße der Gebäudeerhalt weiterhin von der Landeskirche bzw. vom Kirchenkreis finanziell unterstützt wird. So wird die Landeskirche z. B. außerordentliche Baumaßnahmen (über 100.000 €) nur noch an A-Kirchen mitfinanzieren. Zum anderen bestimmt die Kategorie mit, inwieweit das bisherige Maß der denkmalgerechten Pflege auch zukünftig angesetzt werden kann. Hier wird es Abstufungen geben, die mit dem kirchlichen und staatlichen Denkmalschutz abgestimmt werden.

Wer entscheidet über die Kategorien?

Der Gebäudebedarfsplan wird von der Kirchenkreissynode (KKS) beschlossen. Sie hat dazu in diesem Jahr bereits zweimal getagt. Vorbereitet werden die Beschlüsse vom Gebäudemanagement-Ausschuss. Dieser erarbeitet Kriterien und Vorschläge. Er besteht aus den Vorsitzenden des Bau-, des Finanz- und des Stellenplanungs-Ausschusses, Vertretern des Kirchenkreisvor­stands (KKV) und des Präsidiums der KKS, Verwaltungsvertretern, der Pröpstin sowie weiteren KKS-Mitgliedern, die dafür sorgen, dass alle vier Regionen unseres Kirchenkreises (West, Nord, Südost und Mitte) mit am Tisch sitzen. Dieser Ausschuss hat seit Ende April bisher fünfmal getagt. Im August und September sind zudem drei Reisetage angesetzt, an denen sich der Ausschuss alle 45 Kirchen und Kapellen des Kirchenkreises anschaut, um sich auch vor Ort ein Bild zu machen.

Was können wir tun, wenn unsere Kirche zukünftig weniger unterstützt wird?

Für den Umgang mit dieser Situation gibt es in unserer Landeskirche und darüber hinaus zahlreiche Beispiele. Da die Zuordnung zu den Kategorien B – D nach der aktuellen Vorlage der Landeskirche auch eine Abstufung in der Erhaltungsweise bedeuten soll, heißt es zunächst: Die Erhaltung könnte preisgünstiger werden.

Die Finanzverantwortung liegt weiterhin bei den Kirchengemeinden als Eigentümerinnen. Gemeinsam mit Fachleuten können sie Wege finden, wie der jeweilige Gebäudebestand entwickelt werden soll. Möglichkeiten dafür sind z. B. die Einsparung von Finanzmitteln an anderer Stelle im Gemeindehaushalt, die Beschaffung zusätzlicher Mittel zum Gebäudeerhalt oder die Gründung eines Fördervereins.

Eine andere Möglichkeit ist der Verkauf nicht oder wenig genutzter anderer Gebäude wie z. B. Pfarr- oder Gemeindehäuser. Sollte ein Gemeinderaum weiterhin benötigt werden, kann dieser nicht selten auch in die Kirche eingebaut werden. In den zahlreichen kleinen Dorfkirchen Südniedersachsens gibt es dafür viele Beispiele. Solche Gemeinderäume können auch mit der übrigen Dorfgemeinschaft gemeinsam ge­nutzt werden. Soll ein Gebäude vermietet werden, ist darauf zu achten, dass die Miete die Erhaltungskosten trägt – und besten­falls auch einen Überschuss für den Erhalt der Kirche oder Kapelle erwirtschaftet.

Soll eine Kirche oder Kapelle verkauft werden, gibt es dafür Auflagen für die weitere Nutzung. Grundsätzlich ist auch das möglich. Abgerissen werden Kirchgebäude nur sehr selten. In aller Regel sind das moderne, großstädtische, nicht denkmalgeschützte Kirchgebäude. Eine andere Möglichkeit ist, Gebäude, die nicht mehr genutzt werden, in einen „Dornröschenschlaf“ zu versetzen. Das bedeutet: Die Kirche oder Kapelle wird so gesichert, dass spätere Generationen sie wieder eröffnen können, wenn eines Tages eine neue Gemeinde entsteht.

Was gilt es noch zu beachten?

Klimaschutz ist ein wichtiges Thema in vielen Bereichen. Bis 2035 sollen auch alle kirchlichen Gebäude klimaneutral sein. Das Thema „Heizen“ spielt hier die Hauptrolle.

Und über allen Überlegungen zum Wandel des kirchlichen Gebäudeportfolios stehen die Zukunftsfragen: Welche Kirche werden wir zukünftig sein? Wie gehen wir mit der sich verändernden gesellschaftlichen Situation um? Was brauchen unsere Dörfer, unsere Städte, unsere Gesellschaft? Und wie können wir in dieser Situation das Evangelium von Jesus Christus fröhlich und einladend unter die Leute bringen? - Das gemeinsam zu entdecken, birgt Herausforderungen, aber sicherlich auch Chancen zum Aufbruch.

Hans-Ulrich Horn, Vorsitzender des Gebäudemanagement-Ausschusses
und Wiebke Vielhauer, Pröpstin